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10.3.2010 von Klassenfahrt Blogger.

Eine Reiserücktrittsversicherung muss unter Umständen auch dann Stornierungskosten übernehmen, wenn der Versicherte eine Vorerkrankung hatte.Ein Kläger, der vor der Buchung der Reise unter Rückenschmerzen litt und erst nach der Buchung erfuhr, dass er operiert werden muss, kann seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) in Koblenz hervorgeht.Der Kläger hatte 2007 eine Reise für sich und seine Frau nach Argentinien gebucht.Die 15-tägige Rundreise sollte 2008 stattfinden und 5710 Euro pro Person kosten, die der Kläger mit Kreditkarte zahlte. Den Versicherungsbedingungen zufolge sind Reisen im Wert bis 10 000 Euro durch die Zahlung mit der Kreditkarte versichert.Der Reiseveranstalter berechnete 3803 Euro pro Person an Stornogebühren.
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