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Archive für 4.9.2010

Schlägt die Luftverkehrsteuer auch auf Klassenfahrten durch?

Nachdem das Bundeskabinett angekuendigt hat, zum Zweck der Haushaltkonsolidierung u. a. eine Luftverkehrsteuer einzufuehren, ist die Aufregung gross. Die Abgabe soll nicht nur eine Steuererhoehung sondern auch “einen oekologischen Anreiz setzen” – eine Erziehungsmassnahme also.

Nun liegt der Beschluss des Bundeskabinett vor. Um zu verhindertn, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch schnell Fluege fuer 2011 gebucht werden, wurde gleich festgelegt, dass die Abgabe dann rueckwirkend fuer Buchungen ab 01.09.10, die fuer Fluege ab 01. Januar 2011, getaetigt werden.

Der Widerstand ist gross. Ryanair hat schon angekuendigt, dann vor allem in grenznahen Gebieten seine Basen auf Flugplaetze im Ausland auszulagern. Und genau das befuerchten die Flugplaetze in Grenznaehe. Neben Frankfurt Hahn als einem der groessten Standorte Ryanairs sind auch der Flughafen Niederrhein und weitere betroffen. Entsprechend haben die betroffenen Bundeslaender schon Widerstand angekündigt. 

Die Bedenken scheinen nicht unberechtigt. Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass ein Alleingang ohne Einbezug der nationalen Nachbarn unerwuenschte Nebeneffekt hat. Dort wurde 2008 eine Abgabe von 45 € eingefuehrt. Diese war zwar deutlich hoeher als die 8 €, die bei Fluegen bis 2500 km in Deutschland anfallen sollen. Der Effekt war jedoch, dass die Niederlaender lieber ueber die Grenze nach Niederrhein gefahren sind, um sich diese Steuer zu sparen. Die Flughafenbetreiber `nahe` Duesseldorf rieben sich damals begeistert die Haende. Die Abgabe wurde daraufhin 2009 schleunigst wieder abgeschafft.

Kaum ist zu erwarten, dass die Airlines die Abgabe als Kosten verbuchen und die Kunden ungeschoren lassen. Gerade im Luftverkehr ist es gaengige Praxis, neben dem Preis eine ganze Liste an Gebuehren zu berechnen.

Wird die Abgabe kommen? Wir werden sehen, wie stark die Lobby der Airlines und der Flughaefen ist. Fuer Gruppenreisende lohnt sich unter Umstaenden der Umstieg auf den Bus – womit das oekologische Ziel des Gesetzentwurf erreicht waere.

Die Steuersätze

8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km), also für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

25 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 2 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 2.500 bis maximal 6.000 km), in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.

45 Euro für Flüge in andere Länder (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 6.000 km),  etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

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